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65550 Limburg
Telefon: 0178 - 1310592
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5. Besondere Nutzungsbedingungen
Soweit besondere Bedingungen
für einzelne Nutzungen dieser Website von den vorgenannten Nummern 1.
bis 4. abweichen, wird an entsprechender Stelle ausdrücklich darauf
hingewiesen. In diesem Falle gelten im jeweiligen Einzelfall die
besonderen Nutzungsbedingungen.
Quelle: Juraforum.de-Disclaimer - Ihr Rechtsportal für Anwälte, Online PR, Rechtsbegriffe & Gesetze
6. Recht am eigenen Bild
Diese Seite kann Fotos von
Teilnehmern öffentlicher Sportveranstaltungen enthalten. Sollten
abgebildete Personen eine Veröffentlichung auf den Seiten von
www.kickpixx.de nicht weiter wünschen, werden betreffende Fotos nach
schriftlicher Anfrage an den Seitenbetreiber selbstverständlich
umgehend entfernt.Für jede Lieferung von Fotos aus www.kickpixx.de gelten verbindlich nachfolgende AGB des Fotografenhandwerks:
I. Geltung
1. ) Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und
Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen
durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2.) Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der
Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden,
spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
3.) Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses
schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden
Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende
Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass
der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
4.) Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung
auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge,
Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich
abweichende Regelungen getroffen werden.
II. Auftragsproduktionen
1.) Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind
diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind
diese erst dann vom Fotografen anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch
eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15
% zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen
überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche
Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer
angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
2.) Der Fotograf ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die
zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit
Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.
3.) Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die
Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt
werden, durch den Fotografen ausgewählt.
4.) Sind dem Fotografen innerhalb von zwei Wochen nach
Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten
die Aufnahmen als vertragsge-mäß und mängelfrei abgenommen.
III. Überlassenes
Bildmaterial (analog und digital)
1.) Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes
Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form
sie vorliegen. Sie gelten ins-besondere auch für elektronisches oder digital
übermitteltes Bildmaterial.
2.) Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom
Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte
Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
3.) Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge
oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
4.) Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des
Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet
wird.
5.) Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich
zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der
Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
6.) Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung
oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb
von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial
als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
IV. Nutzungsrechte
1.) Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches
Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Veröffentlichungen im Internet oder
die Einstellung in digitale Datenbanken sind vorbehaltlich anderweitiger
Vereinbarungen zeitlich begrenzt auf die
Dauer der Veröffentlichungszeiträume des entsprechenden bzw. eines
vergleichbaren Printobjektes.
2.) Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder
räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden
und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige
Grundhonorar.
3.) Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht
übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen
Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n
der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der
Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich der Nutzungszweck, für
den das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur
Verfügung gestellt worden ist.
4.) Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung,
Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und
bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt
insbesondere für:
-eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung,
insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei
Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder
Umgestaltung des Bildmaterials,
-die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des
Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische,
magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Festplatten,
Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen
Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials gem. Ziff.III 5. AGB dient,
-jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf
digitalen Datenträgern, jeg-liche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im
Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven
(auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),
-die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege
der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe
auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
5.) Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing,
Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen
urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher
Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch
darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder
anderweitig als Motiv benutzt werden.
6.) Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten
Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder
Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe
des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des
vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum
jeweiligen Bild.
7.) Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der
aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche
des Fotografen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.
V. Haftung
1.) Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung
von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein
entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von
Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für
abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von
Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden.
Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der
konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
2.) Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des
Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
VI. Honorare
1.) Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar
vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen
Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das
Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
2.) Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung
des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff. IV. 3 abgegolten.
3.) Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B.
Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten,
Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und
gehen zu Lasten des Kunden.
4.) Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme
fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende
Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Der Fotograf ist berechtigt, bei
Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten
Leistungsumfang zu verlangen.
5.) Das Honorar gemäß VI. 1. AGB ist auch dann in voller
Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht
veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für
Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung
ein Honorar von mindestens EURO 75,00 pro Aufnahme an.
6.) Eine Aufrechnung oder die Ausübung des
Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung
mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.
VII. Rückgabe des
Bildmaterials
1.) Analoges Bildmaterial ist in der gelieferten Form
unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung,
spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden;
beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf
der schriftlichen Genehmigung des Fotografen.
2.) Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung
grundsätzlich zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten. Der Fotograf
haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung
der Daten.
3.) Überlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder
mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob
eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde analoges
Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben,
sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Digitale Daten sind
zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten oder zurückzugeben. Eine
Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich
bestätigt worden ist.
4.) Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den
Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das
Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum
Eingang beim Fotografen.
VIII. Vertragsstrafe
Schadensersatz
1.) Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen
erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials
ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars
zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
2.) Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem
oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100%
auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.
IX. Allgemeines
1.) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart,
und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
2.) Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu
ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3.) Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder
mehrerer Bestimmungen die-ser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch
eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten
Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
4.) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde
Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.
Quelle: http://dju.verdi.de/fotografen/agb
/ freelens